Die Online-Rechtsberatung mit schnellen und fachkundigen Antworten auf Rechtsfragen
funktioniert so:
Falls wir Ihre Frage nicht in einem einfachen Brief beantworten können, oder falls weitere Informationen nötig sind, werden wir mit Ihnen in Kontakt treten und Ihnen ein individuelles Angebot
unterbreiten. In diesem Fall wird selbstverständlich zunächst kein Honorar von Ihrem Konto eingezogen.
Natürlich möchte man sich so günstig wie möglich scheiden lassen. Und tatsächlich es gibt ein paar Möglichkeiten, die zur Reduzierung der Scheidungskosten führen.
Scheidungskosten sparen Sie z. B. wenn Sie sich ohne großen Streit von Ihrem Ehepartner trennen und die einvernehmliche Scheidung wählen. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihrem Ehegatten über die Folgen der Scheidung einig sind und Sie beide die Scheidung wünschen. Wenn das Gericht nicht über die Scheidungsfolgesachen, wie z.B. Kindesunterhalt, Ehewohnung, Hausrat oder Sorgerecht, entscheiden muss, fallen hierfür auch keine Gerichtskosten und keine Anwaltskosten an.
Normalerweise hat jeder Ehegatte einen Rechtsanwalt bei der Scheidung. Bei der einvernehmlichen Scheidung reicht aber ein Anwalt aus. Nur der Ehegatte, der den Scheidungsantrag beim Gericht
einreicht, nimmt sich einen Rechtsanwalt. Der andere Ehegatte braucht dann dem Scheidungsantrag bei Gericht nur noch zuzustimmen und keinen eigenen Anwalt. So sparen Sie bereits die halben
Anwaltsgebühren.
Mit Ihrem Ehepartner können Sie vereinbaren, dass Sie untereinander die Kosten für den einen Anwalt aufteilen.
Aber Vorsicht: Auch bei der einvernehmlichen Scheidung vertritt der Rechtsanwalt immer nur einen Ehepartner und nicht, wie man denken könnte, Sie und Ihren Partner gemeinsam. Der Anwalt darf aus berufsrechtlichen Gründen nur einen Ehepartner vertreten.
Wer nicht genügend eigene Mittel hat, einen Anwalt für Scheidung zu finanzieren, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Die Gerichtskosten für die Scheidung müssen zunächst von demjenigen Ehepartner vollständig gezahlt werden, der die Scheidung beim Gericht einreicht. Wenn das Familiengericht später die Scheidung ausspricht, entscheidet es in der Regel, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Das heißt, dass jeder Ehegatte seinen Anwalt selbst bezahlt (sofern man einen Anwalt hatte) und von den Gerichtskosten jede Partei die Hälfte zu tragen hat.
Derjenige Ehegatte, der zu Beginn die Gerichtskosten verauslagt hat, kann dann von seinem Ex-Ehepartner die Hälfte der Gerichtskosten zurück verlangen.
Quelle: https://www.anwaltsregister.de/Scheidungskostenrechner